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   OLG Frankfurt, 22.04.1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz)   

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https://dejure.org/1980,961
OLG Frankfurt, 22.04.1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz) (https://dejure.org/1980,961)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz) (https://dejure.org/1980,961)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz) (https://dejure.org/1980,961)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 3 Ws 195/80

    Paul Zapp

    Der Senat hat daraufhin durch Beschluß vom 22. April 1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz) - die angefochtene Entscheidung aufgehoben und den Antrag des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.

    "Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 1980 - 3 Ws 213/80 (StVollz) - und vom 11. April 1980 - 3 Ws 195/80 (StVollz) - verletzten die Grundrechte der Beschwerdeführer aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Stuttgart, 25.05.1984 - 4 Ws 70/84

    Vollzugsbehörde; Gewährung von Vollzugslockerungen; Gerechte Schuldausgleich;

    a) Im Gegensatz zur Strafvollstreckungskammer ist der Senat mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch der Auffassung, daß die Vollzugsbehörde bei der Ausübung des Ermessen nach § 11 Abs. 1 StVollzG die Gesichtspunkte des gerechten Schuldausgleichs, der Sühne und der Verteidigung der Rechtsordnung heranziehen durfte (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9; OLG Frankfurt/M. ZfStrVo SH 1979, 28; NStZ 1981, 157 ; ZfStrVo 1983, 120; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Hamm NStZ 1981, 495 und Senatsbeschluß vom 18.2.1982 - 4 Ws 9/82 -).
  • OLG Nürnberg, 12.10.1983 - Ws 630/83
    Die Justizvollzugsanstalt verweist in diesem Zusammenhang durchaus zu Recht auf die - nach Ansicht des Verteidigers zweifelhafte - oberlandesgerichtliche Rechtsprechung zur Berücksichtigung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat bei Entscheidungen über die Beurlaubung von Gefangenen mit lebenslangen Freiheitsstrafen (OLG Karlsruhe ZfStrVo SH 1978, 9 = JR 1978, 213; OLG Frankfurt ZfStrVo SH 1979, 28 = NJW 1979, 1173; OLG Nürnberg ZfStrVo 1980, 122; OLG Hamm NStZ 1981, 495 ; OLG Frankfurt NStZ 81, 157; NStZ 1983, 46 ).
  • OLG Frankfurt, 24.09.1986 - 3 Ws 746/86
    Der Senat hat zwar entschieden, daß die Vollzugsbehörde bei der Entscheidung über die Gewährung von Urlaub aus der Haft für einen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Gefangenen auch die besondere Schwere seiner Tatschuld berücksichtigen darf (vgl. NJW 1979, 1173; NStZ 1981, 157 ).
  • OLG Celle, 06.03.1984 - 3 Ws 65/84
    Der Ermessensgesichtspunkt der besonders großen Schuld wird nur ausnahmsweise bei schwersten Straftaten in Betracht kommen können (vgl. OLG Frankfurt/M. NStZ 1981, 157 ; BVerfG NStZ 1983, 476 ).
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